EU verlangt von Online-Plattformen Gratis-Dienste ohne personalisierte Werbung

Kein Abo: EU-Datenschützer fordern eine akzeptable Alternative ohne Datenfreigabe von großen Online-Plattformen, statt nur "Zustimmen oder zahlen" anzubieten.

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Jugendliche mit Smartphones

(Bild: Monkey Business Images/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer
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Der Europäische Datenschutzausschuss EDPB (European Data Protection Board) fordert große Online-Plattformen dazu auf, den Nutzern mehr Alternativen für die Nutzung ihrer Dienste anzubieten. Vielfach werden Anwender nur vor die Wahl gestellt, entweder zu zahlen oder zuzustimmen, dass sie ihre Daten für personalisierte Werbung freigeben. Das EDPB verlangt eine weitere Alternative zu Online-Gebühren oder Abonnements, ohne oder mit geringerer Datenfreigabe.

Datenschützer Deutschlands, Norwegens und der Niederlande hatten die Diskussion im EDPB formell angeregt, gestern hat der Ausschuss eine Stellungnahme dazu verabschiedet. Dabei handelt es sich lediglich um eine Meinung ohne bindende Wirkung. Allerdings ist das EDPB auch Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden, deshalb dürften diese bei ihren Aufsichtstätigkeiten dieser Meinung folgen und könnten Online-Plattformen entsprechend abmahnen.

Große Online-Plattformen wie etwa von Meta, das Facebook und Instagram auch als kostenpflichtiges Abo anbietet, verlangen von den Nutzern das Einverständnis zur Freigabe persönlicher Daten, da Werbetreibende damit personalisierte Anzeigen ausspielen können. Das verspricht der Plattform mehr Einnahmen, da für solche Werbung höhere Preise verlangt werden. Als Alternative zur Datenfreigabe wird oft eine Gebühr oder ein Abo verlangt, wenn der Anwender auf Datenschutz Wert legt.

Das stößt dem EDPB negativ auf, denn oft würden Anwender umgehend die kostenlose Option wählen, ohne sich den Konsequenzen für den Datenschutz bewusst zu sein. Deshalb fordert der Datenschutzausschuss eine weitere Option von den großen Online-Plattformen. Statt lediglich "Zustimmen oder zahlen" anzubieten, sollten diese eine zusätzliche Alternative vorlegen. Diese soll gebührenfrei sein und keine oder weniger Daten von den Anwendern fordern.

Das EDPB beruft sich dabei auf Artikel 5 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung GDPR (General Data Protection Regulation), der etwa Zweckbindung, Datenminimierung und Fairness als Prinzipien des Datenschutzes anführt. Große Online-Plattformen sollten zudem die Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und nachweisen können, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform erfolgt.

Die finnische Rechtswissenschaftlerin Anu Talus, seit fast einem Jahr EDPB-Vorsitzende, erklärt dazu: "Online-Plattformen sollten den Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit bieten, wenn sie Einwilligungs- oder Bezahlungsmodelle anwenden. Die heutigen Modelle erfordern in der Regel, dass Einzelpersonen entweder alle ihre Daten preisgeben oder dafür bezahlen. Infolgedessen stimmen die meisten Benutzer der Verarbeitung zu, um einen Dienst zu nutzen, und sie verstehen nicht die vollständigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen."

Als Hinweis an die europäischen Aufsichtsbehörden fügte Talus, die auch Leiterin der finnischen Datenschutzbehörde ist, hinzu: "Verantwortliche sollten stets darauf achten, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht zu einer Funktion wird, für deren Inanspruchnahme der Einzelne zahlen muss. Einzelpersonen sollten sich des Werts und der Konsequenzen ihrer Entscheidungen voll bewusst sein."

Mit einem Overlay-Fenster bietet Meta in der Facebook-App nach dem Motto "friss oder stirb" das Pur-Abo an.

Meta Platforms steht bereits seit Jahren unter ständiger Beobachtung. 2023 hatten EU-Datenschützer Facebook und Instagram personalisierte Werbung untersagt. In Folge führte der Konzern kostenpflichtige Abos dieser Dienste ein, um heftige Strafen der EU abzuwenden.

(fds)