Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften im Internet rückt näher

Zwei Verwertungsgesellschaften beugen sich der EU-Kommission, die eine europaweite Einmal-Lizenz für Online-Musikrechte erreichen will.

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Die niederländische Musikrechte-Verwertungsgesellschaft BUMA und ihr belgisches Pendant SABAM haben zugesagt, Beschränkungen in ihren Lizenzvergabe-Vereinbarungen für Online-Musikvertrieb aufzuheben, die sie untereinander und mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben. Darauf weist die EU-Kommission in einer Mitteilung hin. Sie hatte vergangenes Jahr kritisiert, dass derlei Beschränkungen die bislang bereits bestehenden nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften ungerechtfertigterweise auf das Internet übertrügen und ein Verfahren gegen die Verwertungsgesellschaften eingeleitet.

Die von der Kommission kritisierten Verträge der Verwertungsgesellschaften enthielten eine "Klausel über den wirtschaftlichen Mittelpunkt", nach der Nutzer eine EWR-weite Lizenz für Online-Musik nur bei der nationalen Verwertungsgesellschaft ihres Landes erhalten können. Dieses territoriale Monopol, das sich die beteiligten Gesellschaften gegenseitig gewährten, sei nicht durch technische Gründe zu rechtfertigen und mit der Reichweite des Internet unvereinbar. Es liege möglicherweise ein Verstoß gegen Artikel 81 des EG-Vertrags vor.

BUMA und SABAM hätten sich verpflichtet, an keiner Vereinbarung mit einer "Klausel über einen wirtschaftlichen Mittelpunkt" mitzuwirken. Gegen die übrigen Verwertungsgesellschaften werde weiter ein Verfahren geführt, an deren Ende eine förmliche Verbotsentscheidung stehen könne. Die Kommission erklärte sich aber bereit, Verpflichtungszusagen weiterer Verwertungsgesellschaften sorgfältig zu prüfen und das Verfahren gegen sie ebenfalls einzustellen. (anw)