Artikel-Archiv c't 11/2007, Seite 80
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Warten auf Wartung
Zwangsurlaub bei Fehler in der Firmensoftware?
Wenn ein Buchhaltungsprogramm nach dem Update streikt, ist höchste Eile geboten. Eine davon betroffene Firma kann ihren Geschäftsbetrieb kaum so lange anhalten, bis die Software wieder funktioniert. Doch genau das scheint manche Programmschmiede von ihren Kunden zu erwarten.
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