Artikel-Archiv c't 14/2007, Seite 190

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    Der analoge Umweg

    Redigitalisierer: Gericht jongliert mit Urheber- und Wettbewerbsrecht

    Das geltende Urheberrecht verbietet es, einen Kopierschutz bei digitaler Musik zu umgehen. Was aber, wenn man die betreffende Datei abspielt, die Klangausgabe wiederum aufnimmt und als nicht kopiergeschützte Datei speichert? Das ist nach herrschender Rechtsauffassung okay – so sieht es auch das Frankfurter Landgericht. Dennoch verbot es den weiteren Verkauf eines Softwareprodukts, das diesen Vorgang automatisierte und ganz speziell Napster-Abonnenten zum Ausnutzen der „analogen Lücke“ animieren wollte.

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