Artikel-Archiv c't 26/2008, Seite 192
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Online schwarzgehört?
Gerichtsentscheidungen zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs
PCs mit Hörfunk- oder Fernseh-Empfangsteil fallen wie gewöhnliche Radios oder TV-Geräte unter die Rundfunkgebührenpflicht. Für viel Verärgerung und rechtliche Diskussionen hat allerdings der Umstand gesorgt, dass seit 2007 bereits die Internet-Fähigkeit einen Computer zum gebührenpflichtigen „Empfangsgerät“ machen soll. Grund: Die öffentlichrechtlichen Sendeanstalten bieten Rundfunkinhalte auch übers Datennetz an. Einige Verwaltungsgerichte haben Urteile zu diesem Thema gefällt und dabei in den meisten Fällen PC-Betreibern das Zahlen zusätzlicher Gebühren erspart.
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